DIE SOZIALWAHLEN FINDEN VOM 13. BIS ZUM 26. MAI 2024 STATT
Wir suchen enthusiastische und entschlossene Frauen und Männer, die in ihrem Unternehmen etwas
bewegen wollen. Hast du Lust dazu? Dann kandidiere bei den Sozialwahlen!
WER KANN KANDIDIEREN?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten im Alter zwischen 18 und 65 Jahren mit einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten bzw. neun Monaten
mit Unterbrechung im Mai 2024. In einigen Unternehmen gibt es ein Wahlkollegium für Jugendliche (zwischen 16 und 25 Jahren).
WER MACHT WAS, NACH DER WAHL?
Im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz - AGS
Als AGS-Mitglied befasst Du dich:
• mit Fragen der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz;
• mit Fragen zu Arbeitsunfällen, (Berufs-)Krankheiten, angemessenen Arbeitsmitteln/Ausrüstungen, Lärmbelästigung;
• mit Arbeitsbelastung und -rhythmus, Stress, Erschöpfung, Burnout;
• Informationen für neue Mitarbeiter/innen im Unternehmen;
• der Rückkehr von Kolleginnen und Kollegen an den Arbeitsplatz nach einer längeren Krankheit.
WER MACHT WAS, NACH DER WAHL?
Im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz - AGS
Als AGS-Mitglied befasst Du dich:
• mit Fragen der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz;
• mit Fragen zu Arbeitsunfällen, (Berufs-)Krankheiten, angemessenen Arbeitsmitteln/Ausrüstungen, Lärmbelästigung;
• mit Arbeitsbelastung und -rhythmus, Stress, Erschöpfung, Burnout;
• Informationen für neue Mitarbeiter/innen im Unternehmen;
• der Rückkehr von Kolleginnen und Kollegen an den Arbeitsplatz nach einer längeren Krankheit.
Im Betriebsrat - BR.
Als Vertreter im Betriebsrat (BR.):
• Hast Du Einfluss auf die Arbeitsordnung, den Urlaub und die Feiertage, die Verwaltung der Sozialkasse, einen Mobilitätsplan oder eine Fahrradzulage...
• Trägst Du bei zum Fortschritt in der Beschäftigungs- und Lohnpolitik, der Arbeitsbedingungen, der Begleitung neuer Kollegen, der Ausbildungspläne, der Achtung des Privatlebens am Arbeitsplatz,
Alternativen zu Umstrukturierungen, Nachtarbeit, Digitalisierung, Energieeinsparungen usw.;
• Nimmst du an der Vorstellung des Betriebsprüfers teil;
• Erhältst Du Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens und kannst deine Kollegen informieren;
• Kontrollierst Du ob die Nachhaltigkeit des Unternehmens und der Arbeitsplätze nicht durch die Entscheidungen des Arbeitgebers gefährdet wird.
In der Gewerkschaftsdelegation (GD)
Als Mitglied der Gewerkschaftsdelegation (GD)
• Vertrittst und verteidigst Du deine Kollegen und bist deren Kontaktperson zur Gewerkschaftsorganisation;
• Schließt Du Vereinbarungen über Lohnerhöhungen, Prämien, die Einstufung von Funktionen, Schichtarbeit, Überstunden, den Einsatz von Zeitarbeitskräften und die gewerkschaftliche Aufnahme neuer Mitarbeiter.
RISKANT?
Deine Kandidatur könnte einigen Leuten missfallen ... deshalb bist du vor einer Kündigung geschützt. Beachte, dass dieser Schutz nur 4 Monate vor den Sozialwahlen in Kraft tritt, d. h. zwischen dem 14. und 27. Januar 2024. Das genaue Datum des Inkrafttretens hängt davon ab, wann die Wahlen in deinem Betrieb stattfinden. Es ist daher ratsam, sich bis zu diesem Zeitpunkt mit deiner Bewerbung bedeckt zu halten.
Achtung!
Der Arbeitgeber darf dich jedoch nicht wegen deiner Bewerbung diskriminieren, dich unter Druck setzen
oder dir eine Gehaltserhöhung verweigern.